Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Erwerb von Sendezeit auf den LED-Videowalls in Saalfelden

 

01 | Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand des Vertrages bzw. des Auftrages ist der einmalige bzw. periodisch wiederkehrende Erwerb von Sendezeit auf den beiden von der Congress- u. Stadtmarketing Saalfelden GmbH (weiterhin CSS genannt) betriebenen LED-Videowalls an den Ortseinfahrten (Nord bzw. Süd) von Saalfelden. Die Annahme eines Auftrages erfolgt ausschließlich unter Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die CSS in Kenntnis entgegen-stehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Aufträge vorbehaltlos  ausführen.  Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

02 | Angebot
Unsere Angebote sind bis zur Erteilung eines schriftlichen Auftrages durch den Auftraggeber freibleibend. Der Auftraggeber erhält binnen 7 Werktagen ab Eingang des Auftrages bei der CSS eine Erklärung mittels E-Mail, ob der Auftrag  angenommen bzw. ausgeführt wird.
Sollte der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Erklärung hinsichtlich der Auftragsannahme erhalten, gilt der Auftrag als nicht angenommen.

03 | Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber ist über die Art und Weise der von uns durchzuführenden Werbung bzw. Dienst-leitung unterrichtet. Die CSS kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen Aufträge ablehnen.  

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der CSS bzw. den von ihr genannten Stellen rechtzeitig vor dem
gewünschten Einschaltungstermin eine einlese- und sendefähige Vorlage des gewünschten Sendeinhaltes zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber kann bei Bedarf der CSS einen gesonderten Auftrag zur Erstellung der gewünschten Einschaltung erteilen, welchen die CSS an die von ihr gewählten Dienstleister weitergeben kann. Die mit der Erstellung verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Die Einschaltzeit, die sich aus dem durch den Auftraggeber erteilten Auftrag ergibt, wird, sofern keine
anderweitigen, im Auftrag schriftlich erfassten und durch die CSS bestätigten Vereinbarungen getroffen wurden, durch die CSS nach deren Ermessen platziert.

04 | Preise & Zahlungen
Die Preise in der jeweils aktuell gültigen Preisliste verstehen sich NETTO in EURO (€), zuzüglich der in  Österreich abzuführenden jeweils gültigen Werbeabgabe sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern in der Preisliste nicht ausdrücklich auf Brutto-Preise inklusive Steuern und Abgaben (z.B. Preisliste für Vereine und Privatpersonen) hingewiesen wird.

Die Preise für Einschaltungen auf den einzelnen Standorten sind abhängig von der vom Auftraggeber  gewünschten Wiedergabefrequenz (Anzahl der Wiederholungen bzw. Gesamtsendezeit) der Ein-schaltung(en).

Bei Aufträgen über eine Sendezeit von bis zu 1,9 Monate ist das vereinbarte Entgelt vor Ausstrahlung der Einschaltung zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen über eine Sendezeit von 2 Monaten und mehr (= Dauerauftrag) erfolgt die Abrechnung periodisch zu den im Auftrag definierten Zeitpunkten. Das vereinbarte Entgelt ist zum Beginn jeder Periode im Voraus, beginnend  mit der Periode der ersten Einschaltung zur Zahlung fällig.

Daueraufträge mit einer Laufzeit von über 1 Jahr, deren Sekundenpreis unter den Sekundenpreisen für Monats-Aufträge angesetzt ist, erfolgt die Rechnungslegung halbjährlich, wobei das Entgelt im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Einschaltung zur Zahlung fällig ist.

Das vereinbarte Entgelt ist ohne Abzug auf das von uns bekannt gegebene Konto zur Einzahlung zu  bringen. Sollte das in Rechnung gestellte Entgelt nicht rechtzeitig auf unserem Konto gutgeschrieben  sein, ist die CSS nicht verpflichtet, den übergebenen Auftrag zu erfüllen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen auf unserem Konto maßgeblich. Bei Zahlungs-
verzug gelten die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verzugszinsen als vereinbart. Mahnungen sind kostenpflichtig.
Darüber hinaus haftet der Auftraggeber gegenüber der CSS für alle aus einer verspäteten Zahlung  resultierenden Kosten (einschließlich Prozess- und Vertretungskosten). Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers gegen den Werklohn wird - soweit sie nicht rechtskräftig
gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt wurde - ausgeschlossen. 

05 | Kündigung
Die Aufträge werden, sofern nicht anders auf der Auftragsbestätigung angeführt, befristet erteilt.
Ist die Auftragsdauer auf der Auftragsbestätigung nicht angeführt, handelt es sich ebenfalls um eine  Vereinbarung auf unbestimmte Zeit. Diese beginnt mit der Erteilung der schriftlichen Auftrags- bestätigung durch den Auftraggeber.
Sowohl dem Auftragsgeber als auch der CSS steht das Recht zu, diesen Auftrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten, mittels eingeschriebenem Brief an die andere  Vertragspartei, aufzukündigen, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. 
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist die Aufgabe des Kündigungsschreibens maßgeblich.
Das Recht zur Auflösung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von dieser Kündigungsbestim-mung unberührt.

Insbesondere kann der Auftrag von der CSS ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst
werden, wenn:
a.)   sich der Auftraggeber mit der Zahlung von 2 Monatsraten im Verzug befindet; 
b.)   über das Vermögen des Auftraggebers das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet
oder dieses mangels Vermögens abgewiesen wird;
c.)   der Auftraggeber eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz schriftlicher
Abmahnung nicht nachkommt;  
d.)   außergewöhnliche Umstände - an denen die CSS kein Verschulden trifft - unsere Leistungser-
bringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen;  
e.)   ein Standort mangels entsprechender Auslastung od. aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr
weiter betrieben werden kann; 

Im Falle der sofortigen Auflösung dieser Vereinbarung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (Pkt. a. - c.), haftet dieser gegenüber der CSS für die durch die vorzeitige Beendigung entstehen-den Schäden, wobei sich diese aus der Summe der noch aushaftenden Zahlungen bis zum nächst-möglichen ordentlichen Kündigungstermin bemessen. 
Im Falle der sofortigen Auflösung der Vereinbarung aus den Gründen Pkt. d. und e. stehen dem
Auftraggeber keine wie immer gearteten Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gegen die CSS zu. 

06 | Inhalt
Der Auftraggeber erklärt, über sämtliche erforderlichen Werknutzungsrechte, insbesondere diejenigen
zur Veröffentlichung und Verbreitung, zu verfügen. Sollte die CSS diesbezüglich urheber- bzw.
wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen werden, wird der Auftraggeber uns vollkommen schad-

und klaglos halten. Der Auftraggeber räumt der CSS seinerseits sämtliche zur Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, Aufführung und Bearbeitung der Inhalte erforderlichen Werknutzungs-rechte ein. Die Einräumung der Werknutzungsrechte erfolgt nicht ausschließlich.

Wir weisen insbesondere auf die bestehenden Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie sonstiger in
Betracht kommender Gesetze hin, nach denen die Übermittlung, Verbreitung und Veröffentlichung
bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen und Verboten unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, diese Beschränkungen und Verbote einzuhalten, zu beachten und übernimmt gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der in Betracht
kommenden Rechtsvorschriften. Die CSS ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung  gestellten bzw. übermittelten Inhalte auf bestehende Beschränkungen und Verbote zu überprüfen. Wir  behalten uns aber ausdrücklich das Recht vor, Inhalte unter Hinweis auf die gesetzlichen Beschränk-ungen und Verbote zu sperren, nicht auszustrahlen bzw. zu löschen. In diesem Fall sind wir berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Sollten wir Bedenken haben, ob die gewünschte Einschaltung gegen gesetzliche Beschränkungen bzw. Verbote verstößt, werden wir dem Auftraggeber umgehend eine begründete Mitteilung hierüber zukommen lassen und sind bis zur Klärung, ob die gewünschte Einschaltung gegen gesetzliche Beschränkungen bzw. Verbote verstößt, von der Verpflichtung zur Sendung befreit. Stellt sich heraus,  dass die gewünschte Einschaltung gegen gesetzliche Beschränkungen bzw. Verbote verstößt, sind wir berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Inhalte vollkommen schad- und klaglos zu halten, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder in Verfahren nach dem Mediengesetz.
 
07 | Gewährleistung
Auf Grund der Tatsache, dass die Sendung der gewünschten Einschaltung über hochtechnische  LED-Großbildschirme erfolgt, kann es sein, dass es für den Zweck der Durchführung von Wartungs-, Service-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten erforderlich ist, den LED-Großbildschirm zur Gänze  abzuschalten, sodass in dieser Zeit keine Einschaltungen erfolgen können. In einem solchen Fall werden die gebuchten Einschaltungen zum nächstmöglichen Einschaltungstermin gesendet.
Die CSS wird in so einem Fall einen aliquoten Ausgleich schaffen, indem die vereinbarte Wiederholungsrate vorübergehend erhöht oder die Dauer des Auftrages entsprechend verlängert wird. Bis zu einer Ausfallszeit von einschließlich 10% der angemieteten Sendezeit besteht jedoch kein Anspruch darauf.   
Bei über die 10% hinausgehenden Ausfallszeiten werden diese von der CSS verbindlich durch entsprechende Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch eine für den Partner  unentgeltliche Auftragsverlängerung im entsprechenden Ausmaß ausgeglichen. Darüber hinausgehende Ansprüche, welcher Art auch immer, insbesondere auf Schadenersatz, kann der Auftraggeber nicht geltend machen.

Ist bei Daueraufträgen die Sendung von Einschaltungen auf den gewünschten LED-Großbildschirmen  durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche, nicht von der CSS verschuldete Umstände, für einen Zeitraum von mehr als einem Monat nicht möglich, sind sowohl wir als auch der Auftraggeber  für die Dauer der Behinderung von der jeweiligen Leistungsverpflichtung frei. In diesem Falle verlängert sich die Auftragsdauer um die Dauer der Behinderung. Darüber hinausgehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

08 | Haftung & Verjährung
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine andere Regelung enthalten ist, haftet die CSS aus-schließlich für Vorsatz bzw. grobes Verschulden unsererseits. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche aus dieser Vereinbarung sind bei sonstigem Verlust des Rechtsanspruchs binnen 3 Monaten nach Entstehen schriftlich bei uns geltend zu machen.

09 | Erfüllungsort, Gerichtsstand & anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bzw. der geschlossenen

Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder während der Geltungsdauer des Auftrages aufgrund gesetz-licher Bestimmungen oder behördlicher Entscheidungen rechtsunwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was aus wirtschaftlicher Sicht der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht (Salvatorische Klausel).
 
Als ausschließlicher Erfüllungsort für die Leistung des Auftraggebers wird der Sitz der Congress- u. Stadtmarketing Saalfelden GmbH (Saalfelden am Steinernen Meer) vereinbart. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Auftrag wird - soweit gesetzlich zulässig - das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens (Saalfelden am Steinernen Meer) vereinbart.
Alle vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Rechtsbeziehungen, die im Zusammenhang mit
dem Abschluss, der Durchführung und Abwicklung dieses Auftrages zwischen den Vertragspartnern
entstehen, sind ausschließlich nach dem österreichischem Recht zu beurteilen.

 

Saalfelden im Jänner 2010